Tarifvertrag für gewerbliche beschäftigte in der gebäudereinigung nach lohngruppe 1
Die Verfahren der Veröffentlichungsvereinbarungen werden von den Vertragsparteien festgelegt. Der Arbeitgeber führt die berufliche Aus-, Umschulung, Berufliche Weiterbildung und das Erlernen eines zweiten Berufes in der Organisation durch, und wenn nötig, – in elementaren, sekundären, höheren beruflichen und zusätzlichen Bildungseinrichtungen zu Bedingungen und in der Reihenfolge, die im Tarifvertrag, Denverträgen und Arbeitsvertrag festgelegt sind. Was in der Vereinbarung steht: • Zusätzlich zur regulären Jahresarbeitszeit kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer maximal 8 Stunden training, induction und meeting time zuweisen, die für die Durchführung seiner Arbeit erforderlich sind. Diese Zeit soll zum regulären Arbeitszeitsatz mit möglichen Arbeitszeitzulagen und Sonntagsarbeitszahlungen vergütet werden. • Die vorstehende Ausbildung, Einführung oder Sitzung kann so durchgeführt werden, dass eine Arbeitsschicht um die Dauer der Ausbildung, Einführung oder Sitzung bis zu maximal zwei Stunden pro Tag verlängert wird. Das oben genannte Training, die Einführung oder das Treffen kann auch einen ganzen Tag dauern. Die oben genannten Schulungen, Einarbeitungs- oder Besprechungstreffen dürfen nicht an einem Feiertag zur Wochenmitte stattfinden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Die Ausbildung muss ferner den Bestimmungen des Ausbildungsvertrags zwischen den Verbänden entsprechen. In Fällen, in denen ein Streik nicht unter den Teilen I und II dieses Artikels durchgeführt werden kann, wird die Entscheidung über einen kollektiven Arbeitskampf von der Regierung der Russischen Föderation innerhalb von zehn Tagen erlassen. Die Prüfung des kollektiven Arbeitskampfes durch die Schlichtungskommission ist ein obligatorischer Schritt. Im Falle der Nichtbegleichung des Tarifkonflikts durch die Schlichtungskommission wenden sich die Parteien an den Mediator und/oder an das Arbeitsschlichtungsverfahren. Ein Arbeitsvertrag, der nicht in einer bestimmten Form geschlossen wird, gilt als abgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer mit der Arbeit begonnen hat und einen Arbeitgeber oder Arbeitgebervertreter darüber informiert oder wenn der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers oder des Vertreters des Arbeitgebers zu arbeiten beginnt.
Im Falle der tatsächlichen Zulassung des Arbeitnehmers zur Arbeit muss der Arbeitgeber spätestens in drei Tagen ab dem Tag, an dem ein Arbeitnehmer tatsächlich zur Arbeit zugelassen wurde, einen Arbeitsvertrag in schriftlicher Form ausarbeiten. Die Produktionsraten für die Arbeitnehmer unter 18 Jahren werden auf der Grundlage der allgemeinen Produktionsraten im Verhältnis zu den ihnen festgelegten kurzen Arbeitstagen festgelegt.